Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen

Inhaltsverzeichnis

  1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen
    2. Vertragsgegenstand
    3. Leistungen des Veranstalters
    4. Teilnahmevoraussetzungen und Mindestalter
    5. Vertragsschluss und Vertragssprache
    6. Widerrufsrecht
    7. Mitwirkungspflichten des Teilnehmers
    8. Entgelt und Zahlungsbedingungen
    9. Teilnahmeberechtigung und Vertragsübertragung
    10. Änderung oder Ausfall der Veranstaltung
    11. Rücktritt des Veranstalters wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl
    12. Rücktritt des Veranstalters
    13. Vertragliches Rücktrittsrecht des Teilnehmers – Stornierungen
    14. Haftung
    15. Vertragslaufzeit und Kündigung bei Veranstaltungen
    16. Geheimhaltung
    17. Alternative Streitbeilegung
    18.Änderungsvorbehalt der AGB
    19. Schlussbestimmungen

1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Begriffsbestimmungen

1.1 Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge zwischen der Kalle Welzig & Lukas Bölinger Schwimmschule Splash GbR, vertreten durch die geschäftsführenden Gesellschafter Kalle Welzig und Lukas Bölinger, Waldhäuserstr. 5, 72076 Tübingen, Deutschland, Tel.: +49(0) 151 – 51890224, E-Mail: info@schwimmschule-splash.de, Internet: https://www.schwimmschule-splash.de (nachfolgend geschlechtsneutral „Veranstalter“) und den Kund:innen (nachfolgend geschlechtsneutral „Teilnehmer“, gemeinsam auch „Parteien“) des Veranstalters. Verwendet der Teilnehmer entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen, wird deren Geltung und Einbeziehung hiermit widersprochen; es sei denn, es ist etwas anderes zwischen den Parteien vereinbart.

1.2 Die AGB des Veranstalters gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Teilnehmers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, sofern der Veranstalter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Teilnehmer im Rahmen der Beauftragung auf seine AGB verweist und der Veranstalter dem nicht ausdrücklich widerspricht.

1.3 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen. Verbraucher ist gem. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können. Unternehmer ist gem. § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

1.4 Für Teilnehmer, die Unternehmer sind, gilt ergänzend: Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart wird, gelten diese AGB in der zum Zeitpunkt der Bestellung des Teilnehmers gültigen bzw. jedenfalls in der ihm zuletzt in Textform mitgeteilten Fassung als Rahmenvereinbarung auch für gleichartige künftige Verträge, ohne dass der Veranstalter in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss. Im Einzelfall getroffene, individuell geschlossene Rahmenvereinbarungen oder sonstige Verträge mit dem Teilnehmer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang und werden von diesen AGB lediglich ergänzt.

2. Vertragsgegenstand

2.1 Diese AGB gelten für alle Verträge über die Teilnahme an Kompakt,- Intensiv,- oder Dauerschwimmkurse (nachfolgend „Veranstaltungen“) des Veranstalters, die der Teilnehmer mit dem Veranstalter hinsichtlich der auf der Website des Veranstalters dargestellten Veranstaltungen abschließt.

2.2 Gegenstand des Vertrages kann abhängig von der Leistungsbeschreibung des Veranstalters sowohl der einmalige als auch der regelmäßige Bezug von Leistungen bei Dauerkursen (nachfolgend „Abonnementvertrag“) sein. Beim Abonnementvertrag verpflichtet sich der Veranstalter, dem Teilnehmer die geschuldete Leistung innerhalb der vereinbarten Vertragslaufzeit in den vertraglich geschuldeten Zeitintervallen zu erbringen. 

3. Leistungen des Veranstalters

3.1 Der Veranstalter bietet ausschließlich Präsenz-Veranstaltungen an. Der Inhalt ist aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website des Veranstalters zu entnehmen.

3.2 Die Präsenz-Veranstaltungen finden an von dem Veranstalter auf seiner Website angegebenen Veranstaltungsorten (Schwimmbädern) statt. Der Veranstalter erbringt seine Leistungen ausschließlich im persönlichen Kontakt mit dem Teilnehmer. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, eine bestimmte Räumlichkeit zur Durchführung der gewünschten Veranstaltung zu nutzen, sofern sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters auf der Website des Veranstalters nichts anderes ergibt.

3.3 Der Veranstalter erbringt seine vertragsgemäßen Leistungen mit größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit. Der Veranstalter schuldet jedoch keinen bestimmten Erfolg, insbesondere nicht die Erreichung eines bestimmten Leistungsziels des Teilnehmers. Dies ist überwiegend vom persönlichen Einsatz und Willen des Teilnehmers abhängig, auf den der Veranstalter keinen Einfluss hat.

3.4 Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die Leistungen höchstpersönlich zu erbringen. Der Veranstalter kann seine Leistungen durch qualifiziertes, von ihm ausgewähltes Personal erbringen. Er ist berechtigt, für die Erbringung des Leistungsgegenstandes Dritte als Subunternehmer einzuschalten. Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung des Veranstalters nichts anderes ergibt, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Auswahl einer bestimmten Person für die Leistungserbringung.

4. Teilnahmevoraussetzungen und Mindestalter

Das Mindestalter für die Teilnahme an den Veranstaltungen ist 4 Jahre.

5.Vertragsschluss und Vertragssprache

5.1 Die Präsentation und Bewerbung der beschriebenen Leistungen auf der Website des Veranstalters stellen kein verbindliches Angebot seitens des Veranstalters zum Abschluss eines Vertrags dar, sondern eine Einladung an den Teilnehmer, die Leistungen des Veranstalters verbindlich zu buchen.

5.2 Der Teilnehmer kann sein Angebot über das auf der Website des Veranstalters bereitgestellte Online-Anmeldeformular abgeben bzw. sich für die Warteliste einer Veranstaltung anmelden. Dabei gibt der Teilnehmer, nachdem er seine Daten in das Anmeldeformular eingetragen hat, durch Klicken des den Anmeldevorgang bzw. Anmeldung für die Warteliste abschließenden Buttons ein rechtlich verbindliches Vertragsangebot in Bezug auf die ausgewählte Veranstaltung ab. Der Teilnehmer kann seine Eingaben jederzeit vor Absenden seiner rechtsverbindlichen Buchung über die üblichen Tastatur- und Mausfunktionen berichtigen. 

5.3 Der Veranstalter kann das Angebot des Teilnehmers innerhalb von fünf Tagen annehmen,

  • indem er dem Teilnehmer eine Anmeldebestätigung in Textform (E-Mail) übermittelt und maßgeblicher Zeitpunkt der Zugang der Annahmeerklärung beim Teilnehmer ist, oder
  • indem die Zahlungstransaktion durch den vom Teilnehmer in seiner rechtsverbindlichen Buchung ausgewählten Zahlungsdienstleister durchgeführt wird. Der Zeitpunkt des Vertragsschlusses richtet sich in diesem Fall nach der jeweils ausgewählten Zahlungsart gem. Ziffer 8.8..

Liegen mehrere der vorgenannten Alternativen vor, ist die zuerst eingetretene Alternative maßgeblich für den Vertragsschluss. Die Frist zur Annahme des Angebots beginnt am Tag nach der Absendung des Angebots durch den Teilnehmer. Sofern der Veranstalter das Angebot des Teilnehmers nicht innerhalb der zuvor genannten Frist annimmt, gilt dies als Ablehnung des Angebotes und der Teilnehmer ist an seine Willenserklärung nicht mehr gebunden. 

5.4 Der Veranstalter speichert den Vertragstext einschließlich der AGB bei Vertragsschluss unter Wahrung des Datenschutzes und sendet diese dem Teilnehmer nach Absendung von dessen Bestellung in Schrift- oder Textform (per Brief oder E-Mail) zu. Eine darüber hinausgehende Zugänglichmachung des Vertragstextes durch den Veranstalter erfolgt nicht. Den Vertragstext kann der Teilnehmer in seinem Nutzerkonto auf der Website des Veranstalters einsehen, sofern der Teilnehmer vor Absendung der Bestellung ein Nutzerkonto eingerichtet hat. Die Bestelldaten werden im System des Veranstalters gespeichert und können vom Teilnehmer unter Verwendung seiner Zugangsdaten im passwortgeschützten Nutzerkonto eingesehen und abgerufen werden.

5.5 Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache.

5.6 Der Teilnehmer hat sicherzustellen, dass die von ihm zur Bestellabwicklung angegebene E-Mail-Adresse zutreffend ist, so dass unter dieser Adresse die vom Veranstalter versandten E-Mails empfangen werden können. Insbesondere hat der Teilnehmer bei dem Einsatz von SPAM-Filtern sicherzustellen, dass alle vom Veranstalter oder von diesem mit der Bestellabwicklung beauftragten Dritten versandten E-Mails zugestellt werden können. 

5.7 Sofern der Teilnehmer ausdrücklich gegenüber dem Veranstalter erklärt, weitere Teilnehmer für eine Veranstaltung anzumelden, verpflichtet sich der Teilnehmer für sämtliche in diesem Zusammenhang bestehenden Ansprüche gegenüber dem Veranstalter einzustehen. 

6. Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht nicht gem. § 312 g Abs. 2 S. 1 Ziffer 9 BGB bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

7. Mitwirkungspflichten des Teilnehmers

7.1 Der Teilnehmer hat die Leistungen des Veranstalters durch angemessene Mitwirkungshandlungen zu fördern. Er wird insbesondere dem Veranstalter alle erforderlichen Informationen und Daten (sämtliche körperlichen und psychischen Einschränkung, wie z.B. Behinderung, Autismus, Asthma, Epilepsie) vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen, sofern diese Leistungen vertraglich nicht dem Pflichtenkreis des Veranstalters zugeordnet wurden. Sofern im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, sind sämtliche Mitwirkungsleistungen für den Auftragnehmer unentgeltlich zu erbringen.

7.2 Soweit der Teilnehmer dem Veranstalter Informationen und Daten zur Verwendung überlässt, versichert er, dass er zur Übergabe und Verwendung dieser Informationen und Daten berechtigt ist. Der Veranstalter ist nicht verpflichtet, die vom Teilnehmer zur Verfügung gestellten Inhalte zu überprüfen, insbesondere nicht im Hinblick darauf, ob sie geeignet sind, den mit der beauftragten Leistung verfolgten Zweck zu erreichen.

7.3 Kommt der Teilnehmer seinen zuvor genannten Mitwirkungspflichten gemäß nicht nach und kann der Veranstalter aus diesem Grunde seine Leistungen ganz oder teilweise nicht innerhalb der vereinbarten Zeit erbringen, so verlängert sich der dafür vereinbarte Zeitraum angemessen. Dem Veranstalter entstehende und nachgewiesene Mehraufwände werden unbeschadet weiterer Rechte des Teilnehmers auf der Grundlage der vereinbarten Konditionen gesondert vergütet.

8. Entgelt und Zahlungsbedingungen

8.1 Sofern sich aus der Leistungsbeschreibung auf der Website bzw. dem Angebot des Veranstalters nichts anderes ergibt, handelt es sich bei den angegebenen Preisen um Gesamtpreise. Die angegebenen Gesamtpreise verstehen sich in EURO und sind gemäß § 4 Nr. 21 a) bb) UStG als unmittelbar dem Schul- und Bildungszweck dienende Leistungen bzw. Lehrangebote von der Umsatzsteuer befreit.

8.2 Für den Fall, dass der Teilnehmer während eines Monats mit einer laufenden Veranstaltung beginnt, wird das Entgelt für die Veranstaltung für den laufenden Monat durch die Anzahl der möglichen Veranstaltungen im Verhältnis zur Anzahl der Veranstaltungen für den gesamten Monat berechnet. 

8.3 Der Teilnehmer kann den Rechnungsbetrag mit der Zahlungsart „SEPA-Lastschrift“  bezahlen. Der Rechnungsbetrag ist nach Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation (sog. Prenotification), zur Zahlung fällig. Vorabinformation ist jede Mitteilung (z.B. Rechnung, Police, Vertrag) des Veranstalters an den Teilnehmer , die eine Belastung mittels SEPA-Lastschrift ankündigt. Der Einzug der Lastschrift erfolgt vor Beginn der beauftragten Leistung, nicht jedoch vor Ablauf der Frist für die Vorabinformation. Wird die Lastschrift mangels ausreichender Kontodeckung oder aufgrund der Angabe einer falschen Bankverbindung nicht eingelöst oder widerspricht der Teilnehmer der Abbuchung, obwohl er hierzu nicht berechtigt ist, hat der Teilnehmer die durch die Rückbuchung des jeweiligen Kreditinstituts entstehenden Gebühren zu tragen, wenn er dies zu vertreten hat.

9. Teilnahmeberechtigung und Vertragsübertragung

9.1 Zur Teilnahme an der gebuchten Veranstaltung ist nur die in der Anmeldebestätigung namentlich genannte Person berechtigt. Eine Vertragsübertragung auf einen Dritten ist nur nach der vorherigen Zustimmung des Veranstalters möglich.

9.2 Sofern ein Dritter in den Vertrag zwischen Teilnehmer und Veranstalter nach vorheriger Zustimmung eintritt, haften der Dritte und der Teilnehmer als Gesamtschuldner gem. § 426 BGB für sämtliche sich aus dem Vertrag ergebenden Ansprüche, insbesondere für das Teilnahmeentgelt und etwaige durch den Eintritt des Dritten entstehende Zusatzkosten. 

10. Änderung oder Ausfall der Veranstaltung

10.1 Änderungen oder Abweichungen der Veranstaltung betreffend Zeit, Ort, Veranstaltungsleiter und/oder Inhalt, welche von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Vertrags abweichen, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von dem Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen für den Teilnehmer nicht erheblich sind.

10.2 Der Veranstalter hat eine Änderung oder Abweichung einer Veranstaltung gemäß Ziffer 10.1. unverzüglich nach seiner Kenntnis gegenüber dem Teilnehmer zu erklären.

10.3 Im Falle einer erheblichen Leistungsänderung ist der Teilnehmer berechtigt, unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer anderen, mindestens gleichwertigen Veranstaltung aus dem Programm des Veranstalters zu verlangen, sofern der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Veranstaltung ohne Entstehung von höheren Kosten anzubieten. Der Teilnehmer hat die vorgenannten Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Veranstalters über die Änderung der Veranstaltung diesem gegenüber geltend zu machen.

11. Rücktritt des Veranstalters wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl

11.1 Der Veranstalter ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine vom Veranstalter in der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Website angegebene Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht wird.

11.2 Der Veranstalter hat den Rücktritt spätestens 7 Tage vor Beginn der Veranstaltung gegenüber dem Teilnehmer in Schrift- oder Textform (per Brief oder E-Mail) zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht werden kann, wird der Veranstalter unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen.

11.3 Der Teilnehmer erhält das gezahlte Entgelt umgehend zurück, wenn er nicht von seinem Recht Gebrauch macht, eine mindestens gleichwertige Veranstaltung des Veranstalters zu buchen. Der Teilnehmer hat seine Forderung nach einer gleichwertigen anderen Veranstaltung unverzüglich nach Zugang der Rücktrittserklärung des Veranstalters diesem gegenüber geltend zu machen. Schadensersatzansprüche stehen dem Teilnehmer nicht zu.

12. Rücktritt des Veranstalters

12.1 Der Veranstalter ist berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten. Wichtige Gründe liegen insbesondere vor, wenn die Veranstaltung aus nicht vom Veranstalter zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss oder eine Erkrankung des Veranstaltungsleiters vorliegt.

12.2 In den vorgenannten Fällen wird der Veranstalter das bereits gezahlte Entgelt vollständig zurückerstatten. Der Veranstalter wird sich bei Ausfall der Veranstaltung um einen Ersatztermin bemühen. Schadensersatzansprüche stehen dem Teilnehmer nicht zu.

13. Vertragliches Rücktrittsrecht des Teilnehmers – Stornierungen

13.1 Der Teilnehmer kann bis zu 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn ohne Angabe von Gründen und Entstehung von Kosten die gebuchte Veranstaltung stornieren. Die Stornierung hat der Teilnehmer unter Einhaltung der Stornierungsfrist in Schrift-, Textform (per Brief oder E-Mail) oder in seinem Kundenkonto (sofern angelegt) bzw. im Rahmen der Bestätigungs-E-Mail über die dort hinterlegte Schaltfläche gegenüber dem Veranstalter zu erklären. Maßgeblicher Zeitpunkt für die Rechtzeitigkeit der Stornierung ist der Zugang der Erklärung beim Veranstalter. Ein dem Teilnehmer als Verbraucher gegebenenfalls nach Ziffer 6. zustehendes gesetzliches Widerrufsrecht wird durch das nachstehend geregelte Rücktrittrecht nicht eingeschränkt.

13.2 Im Falle einer fristgerechten Stornierung wird der Veranstalter dem Teilnehmer ein gegebenenfalls bereits gezahltes Teilnahmeentgelt vollständig zurückerstatten. Die Erstattung des Teilnahmeentgelts erfolgt innerhalb eines Zeitraums von zwei (2) Wochen ab Zugang der Stornierungserklärung. Sofern zwischen den Parteien nichts anderes vereinbart ist, erstattet der Veranstalter dem Teilnehmer das Teilnahmeentgelt mit dem gleichen Zahlungsmittel zurück, welches der Teilnehmer bei der Buchung der Veranstaltung verwendet hat.

14. Haftung

14.1 Hinsichtlich der von dem Veranstalter erbrachten Leistungen haftet dieser, seine gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen uneingeschränkt:

  • bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit;
  • bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;
  • bei Garantieversprechen, soweit dieses zwischen den Parteien vereinbart ist;
  • soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

14.2 Bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ist die Haftung des Veranstalters auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß Ziffer 15.1. unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, die der Vertrag dem Veranstalter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (sog. Kardinalpflichten).

14.3 Im Übrigen ist eine Haftung des Veranstalters ausgeschlossen. 

15. Vertragslaufzeit und Kündigung bei Veranstaltungen

15.1 Der Vertrag wird bei Intensivkursen befristet, für die aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung des Veranstalters ersichtliche Vertragslaufzeit geschlossen und endet automatisch wenn die vereinbarten Leistungen vollständig erbracht wurden.

15.2 Abonnementverträge (sonstige Schwimmkurse, die keine Intensivkurse sind) werden
unbefristet, mindestens jedoch für die aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der
Website des Veranstalters ersichtliche Mindestlaufzeit geschlossen. Der
Abonnementvertrag kann während der Mindestlaufzeit mit einer Kündigungsfrist von 7
Tagen zum Ende der Mindestlaufzeit und nach Ablauf der Mindestlaufzeit jederzeit mit
einer Kündigungsfrist von 7 Tagen gekündigt werden.

 

15.3 Unberührt bleibt das Recht jeder Partei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann. 

15.4 Der Vertrag kann in Schrift-, Textform (z.B. per E-Mail oder per Brief) oder in elektronischer Form über die vom Veranstalter auf seiner Website vorgehaltene Kündigungsschaltfläche gekündigt werden.

16. Geheimhaltung

Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen des Vertrages zugänglich gemachten Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige als vertraulich bezeichneten oder gekennzeichneten Informationen der jeweils anderen Partei (nachfolgend „vertrauliche Informationen“) zu behandeln, Stillschweigen zu bewahren und nicht gegenüber Dritten offenzulegen, weiterzugeben oder sonst anderweitig zu verwenden, es sei denn, die Parteien sind gesetzlich oder aufgrund bestands- bzw. rechtskräftiger Behörden- oder Gerichtsentscheidung zur Offenlegung der vertraulichen Informationen verpflichtet. Die Verpflichtung zur Geheimhaltung gilt auch für Angestellte, (freie) Mitarbeiter und Dritte, denen vertrauliche Informationen von den Parteien weitergegeben und offengelegt werden.
Der Veranstalter ist berechtigt, dasjenige Erfahrungswissen (z.B. Ideen, Konzepte, Methoden und Know-how), welches im Rahmen der Vertragsdurchführung entwickelt oder offenbart wird und im Gedächtnis des Veranstalters oder der vom Veranstalter zur Leistungserbringung eingesetzten Personen gespeichert ist, zu nutzen. Dies gilt nicht im Falle der drohenden Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechte des Teilnehmers. Die Verpflichtung zur Wahrung der Geheimhaltung bleibt hiervon unberührt.

17. Alternative Streitbeilegung

17.1 Für Teilnehmer, die Verbraucher sind, gelten die folgenden Regelungen. Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit: ec.europa.eu/consumers/odr. Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kauf- oder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist.

17.2 Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle ist der Veranstalter nicht verpflichtet und nicht bereit.

18. Änderungsvorbehalt der AGB

18.1 Handelt der Teilnehmer als Verbraucher, behält sich der Veranstalter vor, diese AGB jederzeit zu ändern, sofern der Teilnehmer der Änderung zustimmt.

18.2 Handelt der Teilnehmer als Unternehmer, behält sich der Veranstalter vor, diese AGB jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern, es sei denn, dies ist für den Teilnehmer nicht zumutbar. Der Veranstalter wird den Teilnehmer über Änderungen der AGB rechtzeitig in Textform benachrichtigen. Widerspricht der Teilnehmer der Geltung der neuen AGB nicht innerhalb einer Frist von vier (4) Wochen nach der Benachrichtigung, gelten die geänderten AGB als vom Teilnehmer angenommen. Der Veranstalter wird den Teilnehmer in der Benachrichtigung auf sein Widerspruchsrecht und die Bedeutung der Widerspruchsfrist hinweisen. Widerspricht der Teilnehmer den Änderungen innerhalb der vorgenannten Frist, so besteht das Vertragsverhältnis zu den ursprünglichen AGB fort.

18.3 Der Veranstalter behält sich darüber hinaus vor, diese AGB zu ändern,

  • soweit der Veranstalter hierzu aufgrund einer Änderung der Rechtslage verpflichtet ist;
  • soweit der Veranstalter damit einem gegen sich gerichteten Gerichtsurteil oder einer Behördenentscheidung nachkommt;
  • soweit der Veranstalter zusätzliche, gänzlich neue Dienstleistungen, Dienste oder Dienstelemente einführt, die einer Leistungsbeschreibung in den AGB bedürfen, es sei denn, dass bisherige Vertragsverhältnis wird dadurch nachteilig verändert;
  • wenn die Änderung lediglich vorteilhaft für den Teilnehmer ist; oder
  • wenn die Änderung rein technisch oder prozessual bedingt ist, es sei denn, sie hat wesentliche Auswirkungen für den Teilnehmer.

18.4 Handelt der Teilnehmer als Verbraucher, wird der Veranstalter diesen über wesentliche Änderungen rechtzeitig und in geeigneter Form informieren. Wesentlich sind solche Änderungen, die das Vertragsverhältnis erheblich zum Nachteil des Teilnehmers verschieben würden oder dem Abschluss eines völlig neuen Vertrags gleichkämen. Hierzu zählen etwa Regelungen über Art und Umfang des Dienstes oder über Vertragslaufzeit und Kündigungsmodalitäten.

18.5 Das Kündigungsrecht des Teilnehmers bleibt hiervon unberührt.

19. Schlussbestimmungen

19.1 Ist der Teilnehmer Unternehmer, gilt ergänzend: Eine Abtretung von Ansprüchen aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag durch den Teilnehmer, insbesondere eine Abtretung etwaiger Mängelansprüche des Teilnehmers, ist ausgeschlossen.

19.2 Für sämtliche Rechtsbeziehungen der Parteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

19.3 Ist der Teilnehmer Kaufmann i.S.d. Handelsgesetzbuchs, Unternehmer i.S.v. § 14 BGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz des Veranstalters. Der Veranstalter ist in allen Fällen auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Leistungsverpflichtung gemäß diesen AGB bzw. einer vorrangigen Individualabrede oder am allgemeinen Gerichtsstand des Teilnehmers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.

Stand: 10.09.2024